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Was tun nach einem Verkehrsunfall? Die komplette Checkliste

Die ersten Minuten und Tage nach einem Verkehrsunfall entscheiden oft darüber, ob Sie Ihre Ansprüche vollständig durchsetzen können. Diese Checkliste führt Sie durch alle Schritte.

Am Unfallort: die ersten Minuten

Sichern Sie zuerst die Unfallstelle: Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen. Bei Verletzten sofort den Notruf 112 wählen und Erste Hilfe leisten. Die Polizei (110) sollten Sie insbesondere bei Personenschäden, größeren Sachschäden, unklarer Haftung oder Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen rufen.

Beweise sichern

Fotografieren Sie beide Fahrzeuge aus mehreren Perspektiven, die Endstellung, Bremsspuren, Splitterfelder und die Umgebung. Notieren Sie Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners sowie Kontaktdaten von Zeugen. Ein kurzes Gedächtnisprotokoll noch am Unfalltag ist später Gold wert.

Der häufigste Fehler: vorschnelle Erklärungen

Geben Sie am Unfallort kein Schuldanerkenntnis ab – auch keine „gut gemeinten" Äußerungen wie „Das ging auf mich". Unterschreiben Sie nichts, was Ihnen die gegnerische Versicherung vorlegt, bevor Ihre Ansprüche geprüft sind. Schnellregulierungsangebote dienen erfahrungsgemäß vor allem der Kostensenkung des Versicherers.

Eigenen Gutachter beauftragen

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen – dessen Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Nur bei Bagatellschäden (Richtwert ca. 700–1.000 Euro) genügt ein Kostenvoranschlag. Da Sie die Schadenshöhe vorab meist nicht einschätzen können, dürfen Sie im Zweifel einen Gutachter hinzuziehen.

Anwältin einschalten – wer zahlt?

Bei unverschuldetem Unfall muss die gegnerische Versicherung auch die erforderlichen Anwaltskosten erstatten. Sie zahlen also in der Regel nichts – und stellen sicher, dass alle Positionen (Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Verdienstausfall) vollständig geltend gemacht werden.

Wichtige Gerichtsentscheidungen

  • BGH, Urteil vom 30.11.2004 – VI ZR 365/03
    Zur Bagatellgrenze bei Gutachterkosten: Ob ein Sachverständigengutachten erforderlich ist, darf nicht allein von einer starren Schadenshöhe abhängen – der Geschädigte kennt die Schadenshöhe bei Beauftragung noch nicht. Als Richtwert hat sich eine Grenze von rund 700 Euro etabliert; viele Gerichte setzen heute bis zu 1.000 Euro an.

Unfall gehabt? Kostenlose Ersteinschätzung.

Wir prüfen Ihre Ansprüche und übernehmen die komplette Regulierung mit der Versicherung – bei unverschuldetem Unfall trägt die Anwaltskosten in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Juli 2026. Alle zitierten Entscheidungen sind öffentlich zugänglich (u.a. bundesgerichtshof.de).