Anwältin für Verkehrsunfälle & Verkehrsrecht
Kümmern Sie sich um Ihre Gesundheit – wir kümmern uns um den Rest. Versicherung, Gutachten, Fristen: Ab jetzt übernehmen wir.

Für Unfallgeschädigte
Sie hatten einen Unfall?
Soforthilfe & komplette Abwicklung mit der Versicherung – wir übernehmen ab jetzt für Sie.
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Für Kfz-Gutachter
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Für wen wir da sind
Wir prüfen Ihre Ansprüche und übernehmen die komplette Abwicklung mit der Versicherung.
Sie sind Kfz-Sachverständiger? Profitieren Sie von einer langfristigen Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei.
Verkehrsrecht im Detail
Komplette Verkehrsunfallregulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung – ohne Stress für Sie.
Wir setzen sämtliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche konsequent durch.
Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Totalschaden, Restwert und Gutachterkosten – korrekt beziffert.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche, wenn Versicherungen Ansprüche kürzen oder ablehnen.
Einspruch gegen Bußgeld, Fahrverbot und Punkte – jeder Bescheid wird sorgfältig geprüft.
Verteidigung bei drohendem Führerscheinentzug.
In 3 Schritten
Schildern Sie uns kurz Ihren Verkehrsunfall – per WhatsApp, E-Mail oder Telefon. Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Sie senden uns vorhandene Unterlagen und Fotos. Wir prüfen Ihre Ansprüche und beauftragen bei Bedarf einen unabhängigen Gutachter.
Wir übernehmen die komplette Regulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und setzen Ihre Ansprüche durch – Sie müssen nicht mit der Versicherung diskutieren.
* Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall übernimmt die Anwaltskosten in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Erfahrungswerte aus über 16 Jahren anwaltlicher Tätigkeit im Verkehrsrecht.
Warum Serpil Şahin
„Seit über 16 Jahren begleite ich Mandanten im Verkehrsrecht. Mein Ziel: Nach einem Unfall kümmern Sie sich um Ihre Gesundheit – die Auseinandersetzung mit der Versicherung übernehme ich."
— Rechtsanwältin Serpil Şahin
Sprechen oder schreiben – ganz wie es Ihnen lieber ist. Antwort meist innerhalb von 24 Stunden.
Häufige Fragen
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung regelmäßig die erforderlichen Anwaltskosten. Eine Rechtsschutzversicherung ist dafür nicht nötig.
Nein. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten. Bei eigenem Verschulden hilft eine Rechtsschutzversicherung – wir klären das vorab mit Ihnen.
Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen – nicht den der gegnerischen Versicherung.
In der Regel innerhalb von 24 Stunden. Am schnellsten erreichen Sie uns per WhatsApp.
Ja. Die Abwicklung erfolgt digital, sodass wir Sie deutschlandweit vertreten können.
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen – dessen Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung. Das Versicherungsgutachten fällt erfahrungsgemäß oft niedriger aus.
Bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich ja, für die Dauer der Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Wichtig: Der Mietwagen sollte klassengleich oder kleiner sein. Alternativ können Sie Nutzungsausfall geltend machen – wir beraten Sie, was günstiger ist.
Beim Totalschaden erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres Fahrzeugs. Zusätzlich können An- und Abmeldekosten, Nutzungsausfall und weitere Positionen hinzukommen. Wichtig: Verkaufen Sie das Fahrzeug nicht vorschnell an Restwertaufkäufer der Versicherung.
Können Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen und verzichten auf einen Mietwagen, steht Ihnen eine tägliche Entschädigung zu – je nach Fahrzeugklasse meist zwischen 23 und 175 Euro pro Tag, für die Dauer von Reparatur oder Wiederbeschaffung.
Auch nach fachgerechter Reparatur ist ein Unfallfahrzeug beim Verkauf weniger wert. Diesen merkantilen Minderwert muss die gegnerische Versicherung bei unverschuldetem Unfall ersetzen – er wird oft „vergessen“, wenn kein Anwalt eingeschaltet ist.
Einfache Blechschäden sind oft in 4–6 Wochen reguliert. Bei Personenschäden oder strittiger Haftung kann es länger dauern. Wir sorgen mit Fristsetzungen dafür, dass die Versicherung nicht auf Zeit spielt.
Das hängt von Art und Schwere der Verletzung, Behandlungsdauer und Folgen ab. Orientierung geben Schmerzensgeldtabellen und vergleichbare Urteile. Erste Angebote der Versicherung liegen erfahrungsgemäß deutlich unter dem, was durchsetzbar ist.
Sofort die Polizei einschalten und Beweise sichern (Fotos, Zeugen). Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, springt unter Umständen die Verkehrsopferhilfe ein. Wir prüfen alle Wege für Sie.
Auch hier bestehen Ansprüche – die Abwicklung läuft über das Grüne-Karte-System oder den Regulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung in Deutschland. Die Abwicklung ist komplexer; anwaltliche Hilfe lohnt sich besonders.
Beim Leasing ist der Leasinggeber Eigentümer – Reparatur- und Wertminderungsansprüche stehen teils ihm zu, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld dagegen Ihnen. Wir koordinieren die Ansprüche mit der Leasinggesellschaft.
Anspruchsinhaber ist in der Regel der Arbeitgeber bzw. Fahrzeughalter. Für Sie persönlich kommen Schmerzensgeld und Verdienstausfall in Betracht. Wir klären die Anspruchslage für alle Beteiligten.
Ja, Sie wählen die Werkstatt frei. Alternativ können Sie auf Gutachtenbasis „fiktiv“ abrechnen – Sie erhalten die Netto-Reparaturkosten ausgezahlt, ohne reparieren zu lassen. Was sinnvoller ist, hängt vom Einzelfall ab.
Vorsicht: Schnelle Angebote und „Schadenmanagement“ der gegnerischen Versicherung dienen vor allem dazu, Kosten zu drücken. Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung, bevor alle Ansprüche geprüft sind.
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie nur innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Senden Sie uns den Bescheid daher so schnell wie möglich – wir prüfen Messfehler und Formfehler.
Ja, bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit ist der Verdienstausfall zu ersetzen – auch Haushaltsführungsschaden, wenn Sie den Haushalt nicht versorgen können. Selbstständige können entgangenen Gewinn geltend machen.
Der digitale Assistent beantwortet allgemeine Fragen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.