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Schmerzensgeld nach dem Verkehrsunfall: Anspruch, Höhe, Durchsetzung

Wer bei einem Verkehrsunfall verletzt wird, hat gegen den Schädiger Anspruch auf Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 BGB). Die Höhe hängt vom Einzelfall ab – und wird von Versicherungen anfangs fast immer zu niedrig angesetzt.

Wann besteht der Anspruch?

Voraussetzung ist eine Verletzung von Körper oder Gesundheit – vom HWS-Schleudertrauma über Knochenbrüche bis zu psychischen Folgeschäden. Der Anspruch richtet sich gegen den Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung.

Wie wird die Höhe bemessen?

Maßgeblich sind unter anderem: Art und Schwere der Verletzung, Dauer von Behandlung und Arbeitsunfähigkeit, bleibende Folgen (Narben, Bewegungseinschränkungen, Dauerschäden), Alter des Verletzten und das Maß des Verschuldens. Orientierung geben Schmerzensgeldtabellen (z.B. Hacks/Wellner/Häcker) mit tausenden Vergleichsurteilen – verbindlich sind sie nicht, jedes Gericht entscheidet im Einzelfall.

Typische Fehler

Wer Beschwerden nicht zeitnah ärztlich dokumentieren lässt, hat später Beweisprobleme. Wer das erste Angebot der Versicherung annimmt und eine Abfindungserklärung unterschreibt, verzichtet häufig auf berechtigte Ansprüche – auch für Spätfolgen. Lassen Sie Abfindungsvergleiche immer prüfen, bevor Sie unterschreiben.

Was können Sie zusätzlich verlangen?

Neben dem Schmerzensgeld kommen materielle Positionen hinzu: Behandlungs- und Fahrtkosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und bei Dauerschäden ggf. eine Schmerzensgeldrente sowie Ersatz vermehrter Bedürfnisse.

Wichtige Gerichtsentscheidungen

  • BGB § 253 Abs. 2
    Gesetzliche Grundlage: Bei Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung kann eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
  • Praxishinweis
    Die Rechtsprechung zu Schmerzensgeldhöhen ist stark einzelfallbezogen. Vergleichsurteile aus Schmerzensgeldtabellen dienen Gerichten als Orientierung – eine fundierte Aufbereitung des Einzelfalls (ärztliche Atteste, Verlaufsdokumentation) ist entscheidend für die Höhe.

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Wir prüfen Ihre Ansprüche und übernehmen die komplette Regulierung mit der Versicherung – bei unverschuldetem Unfall trägt die Anwaltskosten in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Juli 2026. Alle zitierten Entscheidungen sind öffentlich zugänglich (u.a. bundesgerichtshof.de).