Können Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen und verzichten auf einen Mietwagen, schuldet die gegnerische Versicherung eine Nutzungsausfallentschädigung – ein oft unterschätzter Posten.
Sie brauchen einen Nutzungswillen (Sie hätten das Fahrzeug genutzt) und eine hypothetische Nutzungsmöglichkeit (Sie wären fahrfähig gewesen). Ersetzt wird der Zeitraum der notwendigen Reparatur bzw. der Wiederbeschaffung – einschließlich Gutachtenerstellung und angemessener Überlegungszeit.
Die Tagessätze richten sich nach der Fahrzeugklasse und werden nach der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch bemessen – aktuell meist zwischen 23 und 175 Euro pro Tag. Ein Mittelklassefahrzeug liegt typischerweise bei 35–59 Euro täglich. Bei älteren Fahrzeugen kann eine Herabstufung um eine oder zwei Gruppen erfolgen.
Verzögerungen, die Sie nicht zu vertreten haben (Werkstattauslastung, Ersatzteillieferzeiten), gehen grundsätzlich zulasten des Schädigers. Dokumentieren Sie den Ablauf – wir setzen auch verlängerte Ausfallzeiten durch.
Wir prüfen Ihre Ansprüche und übernehmen die komplette Regulierung mit der Versicherung – bei unverschuldetem Unfall trägt die Anwaltskosten in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Juli 2026. Alle zitierten Entscheidungen sind öffentlich zugänglich (u.a. bundesgerichtshof.de).