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Fiktive Abrechnung & freie Werkstattwahl: Porsche- und VW-Urteil erklärt

Nach einem unverschuldeten Unfall müssen Sie nicht reparieren lassen: Sie können sich die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten auch auszahlen lassen („fiktive Abrechnung"). Um die Höhe wird regelmäßig gestritten – zwei BGH-Leitentscheidungen geben den Rahmen vor.

Das Prinzip

Grundlage ist das Sachverständigengutachten. Ausgezahlt werden die Netto-Reparaturkosten (ohne Mehrwertsteuer, solange nicht repariert wird). Ob Sie reparieren, selbst schrauben oder das Geld anders verwenden, ist Ihre Sache.

Porsche-Urteil: Markenwerkstatt-Stundensätze

Der Geschädigte darf seiner Abrechnung grundsätzlich die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die der Sachverständige auf dem regionalen Markt ermittelt hat – nicht nur einen abstrakten Mittelwert aller Werkstätten.

VW-Urteil: Wann darf die Versicherung verweisen?

Die Versicherung darf Sie auf eine günstigere freie Werkstatt verweisen, wenn deren Reparaturqualität der einer Markenwerkstatt entspricht und die Werkstatt für Sie mühelos zugänglich ist – die Gleichwertigkeit muss der Versicherer darlegen und beweisen. Bei Fahrzeugen bis drei Jahre ist eine Verweisung regelmäßig unzumutbar; bei älteren Fahrzeugen kann scheckheftgepflegte Wartung in der Markenwerkstatt die Verweisung ebenfalls ausschließen.

Praxis-Tipp

Prüfen Sie Kürzungsschreiben („Prüfbericht") nie ungeprüft ab – die dort benannten Referenzwerkstätten erfüllen die BGH-Anforderungen häufig nicht.

Wichtige Gerichtsentscheidungen

  • BGH, Urteil vom 29.04.2003 – VI ZR 398/02 („Porsche-Urteil“)
    Der Geschädigte darf bei fiktiver Abrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt des regionalen Markts zugrunde legen.
  • BGH, Urteil vom 20.10.2009 – VI ZR 53/09 („VW-Urteil“)
    Verweisung auf eine günstigere freie Werkstatt nur bei nachgewiesener technischer Gleichwertigkeit und Zumutbarkeit; bei Fahrzeugen bis drei Jahre regelmäßig unzumutbar.

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Wir prüfen Ihre Ansprüche und übernehmen die komplette Regulierung mit der Versicherung – bei unverschuldetem Unfall trägt die Anwaltskosten in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Juli 2026. Alle zitierten Entscheidungen sind öffentlich zugänglich (u.a. bundesgerichtshof.de).