🚨 Unfall-Notfall?WhatsApp sofortAnrufen

Anwältin für Verkehrsunfälle & Verkehrsrecht

Unfall gehabt? Wir übernehmen die komplette Regulierung.

Kümmern Sie sich um Ihre Gesundheit – wir kümmern uns um den Rest. Versicherung, Gutachten, Fristen: Ab jetzt übernehmen wir.

Rechtsanwältin Serpil Şahin
⚖️ Rechtsanwaltskammer Frankfurt 📅 16 Jahre Verkehrsrecht 🛡️ Berufshaftpflicht über ERGO 👤 Persönliche Ansprechpartnerin

Für wen wir da sind

Für Unfallgeschädigte und Kfz-Sachverständige

Mandanten nach einem Unfall

Wir prüfen Ihre Ansprüche und übernehmen die komplette Abwicklung mit der Versicherung.

  • Schadensersatz, Schmerzensgeld & Wertminderung
  • Eigener Gutachter statt Versicherungsgutachten
  • Bußgeld, Punkte & Fahrverbot
  • Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden die Anwaltskosten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen
Hilfe nach dem Unfall →

Unfallgutachter & Sachverständige

Sie sind Kfz-Sachverständiger? Profitieren Sie von einer langfristigen Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei.

  • Verlässliche Zusammenarbeit im Verkehrsrecht
  • Schnelle, digitale Zusammenarbeit
  • Transparente Zusammenarbeit, feste Ansprechpartner
  • Direkte Kommunikation mit Ihrer Anwältin
Kooperation anfragen →

Verkehrsrecht im Detail

Womit wir Sie unterstützen

Unfallregulierung

Komplette Verkehrsunfallregulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung – ohne Stress für Sie.

Schmerzensgeld

Wir setzen sämtliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche konsequent durch.

Fahrzeugschaden

Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Totalschaden, Restwert und Gutachterkosten – korrekt beziffert.

Versicherungsrecht

Durchsetzung Ihrer Ansprüche, wenn Versicherungen Ansprüche kürzen oder ablehnen.

Bußgeld & Punkte

Einspruch gegen Bußgeld, Fahrverbot und Punkte – jeder Bescheid wird sorgfältig geprüft.

Führerschein

Verteidigung bei drohendem Führerscheinentzug.

In 3 Schritten

So läuft die Zusammenarbeit ab

1

Unfall melden

Schildern Sie uns kurz Ihren Verkehrsunfall – per WhatsApp, E-Mail oder Telefon. Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

2

Unterlagen senden

Sie senden uns vorhandene Unterlagen und Fotos. Wir prüfen Ihre Ansprüche und beauftragen bei Bedarf einen unabhängigen Gutachter.

3

Wir übernehmen

Wir übernehmen die komplette Regulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und setzen Ihre Ansprüche durch – Sie müssen nicht mit der Versicherung diskutieren.

16
Jahre Erfahrung
1
Ansprechpartnerin – keine Hotline
24 h
Antwort auf Ihre Anfrage
0 €
Anwaltskosten bei unverschuldetem Unfall*

* Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall übernimmt die Anwaltskosten in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Erfahrungswerte aus über 16 Jahren anwaltlicher Tätigkeit im Verkehrsrecht.

Warum Serpil Şahin

Schwerpunkt Verkehrsrecht. Erreichbar. Konsequent.

„Seit über 16 Jahren begleite ich Mandanten im Verkehrsrecht. Mein Ziel: Nach einem Unfall kümmern Sie sich um Ihre Gesundheit – die Auseinandersetzung mit der Versicherung übernehme ich."

— Rechtsanwältin Serpil Şahin
  • Fokus Verkehrsrecht. Tiefes Fachwissen für das beste Ergebnis nach Ihrem Verkehrsunfall.
  • Persönliche Betreuung. Immer dieselbe Anwältin – keine Hotline, kein Callcenter.
  • Keine Rechtsschutzversicherung nötig. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die Anwaltskosten.
  • Eigener Gutachter. Unabhängige Sachverständige statt Versicherungsgutachten sichern Ihre Ansprüche.
  • Schnell erreichbar. Antwort meist innerhalb von 24 Stunden.

Wie möchten Sie uns erreichen?

Sprechen oder schreiben – ganz wie es Ihnen lieber ist. Antwort meist innerhalb von 24 Stunden.

Häufige Fragen

Antworten nach dem Verkehrsunfall

Was kostet mich die Beauftragung?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung regelmäßig die erforderlichen Anwaltskosten. Eine Rechtsschutzversicherung ist dafür nicht nötig.

Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

Nein. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten. Bei eigenem Verschulden hilft eine Rechtsschutzversicherung – wir klären das vorab mit Ihnen.

Darf ich einen eigenen Gutachter wählen?

Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen – nicht den der gegnerischen Versicherung.

Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung?

In der Regel innerhalb von 24 Stunden. Am schnellsten erreichen Sie uns per WhatsApp.

Vertreten Sie auch bundesweit?

Ja. Die Abwicklung erfolgt digital, sodass wir Sie deutschlandweit vertreten können.

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen – dessen Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung. Das Versicherungsgutachten fällt erfahrungsgemäß oft niedriger aus.

Darf ich nach dem Unfall einen Mietwagen nehmen?

Bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich ja, für die Dauer der Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Wichtig: Der Mietwagen sollte klassengleich oder kleiner sein. Alternativ können Sie Nutzungsausfall geltend machen – wir beraten Sie, was günstiger ist.

Was passiert bei einem Totalschaden?

Beim Totalschaden erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres Fahrzeugs. Zusätzlich können An- und Abmeldekosten, Nutzungsausfall und weitere Positionen hinzukommen. Wichtig: Verkaufen Sie das Fahrzeug nicht vorschnell an Restwertaufkäufer der Versicherung.

Was ist Nutzungsausfall und wie hoch ist er?

Können Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen und verzichten auf einen Mietwagen, steht Ihnen eine tägliche Entschädigung zu – je nach Fahrzeugklasse meist zwischen 23 und 175 Euro pro Tag, für die Dauer von Reparatur oder Wiederbeschaffung.

Was ist eine Wertminderung?

Auch nach fachgerechter Reparatur ist ein Unfallfahrzeug beim Verkauf weniger wert. Diesen merkantilen Minderwert muss die gegnerische Versicherung bei unverschuldetem Unfall ersetzen – er wird oft „vergessen“, wenn kein Anwalt eingeschaltet ist.

Wie lange dauert die Regulierung?

Einfache Blechschäden sind oft in 4–6 Wochen reguliert. Bei Personenschäden oder strittiger Haftung kann es länger dauern. Wir sorgen mit Fristsetzungen dafür, dass die Versicherung nicht auf Zeit spielt.

Wie hoch ist mein Schmerzensgeld?

Das hängt von Art und Schwere der Verletzung, Behandlungsdauer und Folgen ab. Orientierung geben Schmerzensgeldtabellen und vergleichbare Urteile. Erste Angebote der Versicherung liegen erfahrungsgemäß deutlich unter dem, was durchsetzbar ist.

Was tun bei Fahrerflucht des Unfallgegners?

Sofort die Polizei einschalten und Beweise sichern (Fotos, Zeugen). Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, springt unter Umständen die Verkehrsopferhilfe ein. Wir prüfen alle Wege für Sie.

Was gilt bei einem Unfall im Ausland oder mit ausländischem Fahrzeug?

Auch hier bestehen Ansprüche – die Abwicklung läuft über das Grüne-Karte-System oder den Regulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung in Deutschland. Die Abwicklung ist komplexer; anwaltliche Hilfe lohnt sich besonders.

Was gilt bei einem Leasingfahrzeug?

Beim Leasing ist der Leasinggeber Eigentümer – Reparatur- und Wertminderungsansprüche stehen teils ihm zu, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld dagegen Ihnen. Wir koordinieren die Ansprüche mit der Leasinggesellschaft.

Was gilt beim Firmenwagen oder Dienstwagen?

Anspruchsinhaber ist in der Regel der Arbeitgeber bzw. Fahrzeughalter. Für Sie persönlich kommen Schmerzensgeld und Verdienstausfall in Betracht. Wir klären die Anspruchslage für alle Beteiligten.

Darf ich die Werkstatt frei wählen oder fiktiv abrechnen?

Ja, Sie wählen die Werkstatt frei. Alternativ können Sie auf Gutachtenbasis „fiktiv“ abrechnen – Sie erhalten die Netto-Reparaturkosten ausgezahlt, ohne reparieren zu lassen. Was sinnvoller ist, hängt vom Einzelfall ab.

Die Versicherung bietet eine schnelle, unkomplizierte Regulierung an – annehmen?

Vorsicht: Schnelle Angebote und „Schadenmanagement“ der gegnerischen Versicherung dienen vor allem dazu, Kosten zu drücken. Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung, bevor alle Ansprüche geprüft sind.

Welche Frist gilt beim Bußgeldbescheid?

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie nur innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Senden Sie uns den Bescheid daher so schnell wie möglich – wir prüfen Messfehler und Formfehler.

Zahlt die Versicherung meinen Verdienstausfall?

Ja, bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit ist der Verdienstausfall zu ersetzen – auch Haushaltsführungsschaden, wenn Sie den Haushalt nicht versorgen können. Selbstständige können entgangenen Gewinn geltend machen.

Antwort < 24 h🟢
Digitaler AssistentChat-Assistent (automatisch) · keine Rechtsberatung

Der digitale Assistent beantwortet allgemeine Fragen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.